Antworten auf häufig gestellte Fragen
Seminararbeiten, welche zu einem spezifischen Seminar verfasst werden, werden dem selben Modul wie das dazugehörende Seminar zugeordnet.
Freie Seminararbeiten – also jene, welche unabhängig von einer Lehrveranstaltung verfasst und mittels Studienvertrag vereinbart werden - können einem beliebigen, zum Thema passenden Modul innerhalb des Kernbereichs oder der gewählten Vertiefungsrichtung zugeordnet werden. Das Modul wird im Studienvertrag festgehalten und von der Unterrichtskommission geprüft.
Es ist grundsätzlich möglich, ausserfakultäre Studienleistungen (=Leistungen von Lehrangeboten anderer Masterstudiengänge/-fächer an der Universität Basel) zu besuchen und im Studiengang Educational Sciences anrechnen zu lassen. Die Veranstaltung muss jedoch einen bildungswissenschaftlichen Zusammenhang aufweisen und einem Modul des Studienganges zuzuordnen sein.
Vorgehen:
Klären Sie vor Semesterbeginn bei den Leitenden der Vertiefungsrichtung bzw. des Kernbereichs die inhaltliche Passung der Lehrveranstaltung für das Modul, in dem Sie die Kreditpunkte anrechnen möchten. Nach dem erfolgreichen Erwerb der Kreditpunkte reichen Sie den Antrag zur Anrechnung bei der Unterrichtskommission (bildungswissenschaften@clutterunibas.ch) ein. Das Antragsformular finden Sie hier.
Bei einem geplantem…
mehrJa. Erasmus-Vereinbarungen bestehen zwischen dem IBW und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (D), der Karl-Franzens-Universität Graz (A), der Masarykova Univerzita v Brne (CZ), der Université du Luxembourg (L) und der Universität Groningen (NL). Gelangen Sie mit Fragen zu diesem Thema an die Institutsleitung.
Weitere Informationen zur Mobilität finden Sie auch im Mobility Office der Universität Basel.
Wenn ein Leistungsnachweis nicht akzeptiert wird, begründet die/der Dozierende dies mit dem Hinweis auf unzureichende (inhaltliche, wissenschaftliche) Qualität, Mängeln im Formalen (Länge, Zitierweise, Literaturverzeichnis).
Nicht bestandene Leistungsnachweise in einer Vorlesung oder Vorlesung mit Übung können einmal wiederholt werden. Die Bedingungen und die Kriterien der Beurteilung ändern sich bei einer Wiederholung nicht.
Nicht bestandene Leistungsnachweise in einem Seminar, einer Übung, einem Kolloquium, einer Exkursion oder einem Tutorat können nicht wiederholt werden.
Vergleiche dazu § 11 und §12 der Studienordnung des Masterstudiengangs Educational Sciences.
Für bestimmte Leistungen (z.B. ausserfakultäre Veranstaltungen, freie Seminararbeit) muss ein Learning Contract erstellt werden. Diesen können Sie in den Online Services erstellen, in dem Sie im Reiter "Studium" (oben) in der linken Menuleiste "Studienvertrag" auswählen und der dortigen Anleitung folgen. Ein Merkblatt sowie eine detaillierte Anleitung zum Umgang mit Learning Contracts und den Online Services finden Sie im selben Reiter unter "Dokumente".
Die Veranstaltungen im Kernbereich und in Ihrer Vertiefungsrichtung werden jeweils mit ‘Pass’ oder ‘Fail’ bewertet. Eine Benotung der Leistung erfolgt nur in den Seminararbeiten, in der Masterarbeit und den (mündlichen) Masterprüfungen. Die Abschlussnote setzt sich aus der Masterarbeit (50%) und den beiden Masterprüfungen (je 25%) zusammen. Die Noten der Seminararbeiten werden für die Abschlussnote nicht berücksichtigt, jedoch im Zeugnis mit allen anderen erfüllten Leistungen aufgeführt.
Sie besuchen das Masterkolloquium insgesamt zwei Mal. Einmal als DiskutantIn und einmal als ReferentIn. Für die Teilnahme als DiskutantIn belegen Sie bitte ab FS2018 die Lehrveranstaltung Kolloquium: Diskussion aktueller Masterarbeiten 1 KP, für die Teilnahme als ReferentIn die Lehrveranstaltung Kolloquium: Präsentation aktueller Masterarbeiten 2 KP. Sie finden diese Lehrveranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis im Modul "Forschungspraktikum" der jeweiligen Vertiefungsrichtung des Masterstudiengangs Educational Sciences. Bitte beachten Sie, dass diese beiden Veranstaltungen nicht im gleichen Semester belegt werden dürfen.
Die qualitativen und quantitativen Forschungsmethodenkurse, welche einige Studierende als Auflagen zum Studium erfüllen, werden vom Institut Forschung und Entwicklung (IFE) der PH FHNW angeboten. Das IFE ist für die gesamte Administrierung dieser Kurse zuständig. Die Anmeldung erfolgt über folgende Website der PH FHNW: https://www.fhnw.ch/de/die-fhnw/hochschulen/ph/institute/institut-forschung-und-entwicklung/forschungszentren/zentrum-lesen-lesen-medien-sprache/forschungsmethodenkurse. Für Fragen zu den Kursen und der Anmeldung wenden Sie sich bitte an Frau Nicole Zehnder: nicole.zehnder@clutterfhnw.ch.
Orientieren Sie sich am Studienplan Educational Sciences. Dieser definiert die Anzahl KP, welche pro Modul für die jeweilige Vertiefungsrichtung erbracht werden müssen. Im Vorlesungsverzeichnis der Universität Basel sehen Sie unter Studienstruktur>Institut für Bildungswissenschaften>Master Educational Sciences sämtliche Module mit den im jeweiligen Semester angebotenen Lehrveranstaltungen. Innerhalb der Ihnen vom Studienplan vorgegebenen Module können Sie die Lehrveranstaltungen nach Interesse frei wählen.
Ihre Seminararbeiten verfassen Sie in direkter Absprache mit einer/einem Dozierenden meist in Anbindung an ein von Ihnen bei dieser/diesem Dozierenden besuchten Seminar. Ordnen Sie (thematisch) die eine Seminararbeit dem Kernbereich, die andere Ihrer Vertiefungsrichtung zu. Für Seminararbeiten im Rahmen eines Seminars ist kein Learning Contract nötig. Möchten Sie sich in ein Thema vertiefen, welches nicht in einer Veranstaltung angeboten wurde, kontaktieren Sie eine/einen Dozierende/n, gewinnen Sie ihn/sie für die Betreuung der sog. Freien Seminararbeit, füllen Sie in den Online Services elektronisch einen Learning Contract (Studienvertrag) aus und befolgen Sie den in den Online Services beschriebenen Ablauf zum Studienvertrag.
Es gibt keine zeitliche Vorgabe für das Einreichen einer…
Nein, es sei denn aufgrund eines von der Unterrichtskommission gutgeheissenen Antrags.
Die Art der Bindung entscheidet der Verfasser oder die Verfasserin selbst.
Die Autorin oder der Autor entscheidet selber, wie er/sie die Arbeit druckt (ggf. in Absprache mit der Betreuungsperson).
Die Masterarbeit begutachten der/die Referent*in und der/die Korreferent*in. Eines der beiden Gutachten muss von einem/einer Dozierenden der gewählten Vertiefungsrichtung stammen, der/die zugleich InhaberIn einer Professur (Gruppierung I oder II) der Universität Basel oder der PH FHNW ist.
Das zweite Gutachten stammt von einem mindestens promovierten Mitglied des Instituts für Bildungswissenschaften, Gruppierung I oder II. Über Ausnahmen entscheidet auf Antrag die Unterrichtskommission. Die Liste der Mitglieder der Gruppierung I und II der Institutsversammlung finden sie hier.
Idealerweise erstellen Sie die Modulzuordnung bereits während dem Studium und aktualisieren diese nach jedem Semester. Im Dossier Anmeldung Masterarbeit und Masterprüfung finden Sie das «Merkblatt Modulzuordnung», welche das Vorgehen der Modulzuordnung erklärt.
Bitte beachten Sie:
- Die Modulzuordnung ist nicht das Gleiche wie die Leistungsübersicht. In der Modulzuordnung bestimmen Sie, in welchem der anrechenbaren Module Ihre Studienleistungen zugeordnet werden sollen. Dies ist die Basis für die Zeugniserstellung. Eine Studienleistung kann nur in den im Vorlesungsverzeichnis aufgeführten Modulen angerechnet werden. Die Leistungsübersicht hingegen ist ein automatisch generiertes Dokument, welches alle Ihre abgeschlossenen Studienleistungen in allen anrechenbaren Modulen anzeigt.
- In der…
Der/die Studierende reicht je ein digitales Exemplar sowie bei Bedarf der Referierenden ein ausgedrucktes Exemplar der Masterarbeitbei dem/der Referent*in und dem/der Koreferent*in ein. Dem Sekretariat des Instituts für Bildungswissenschaften schickt der/die Studentin zudem ein digitales Exemplar gemäss folgenden Anforderungen:
- PDF-Dokument der vollständigen Arbeit (keine Einzeldokumente z.B. für das Titelblatt!)
- Das Dokument ist wie folgt zu beschriften: MA_[JJ.MM.TT]_[Name und Vorname der Studentin/des Studenten].Dateityp Beispiel: MA_190831_MusterAndrea.pdf
Die Terminkontrolle führt das Sekretariat des Instituts für Bildungswissenschaften. Es bestätigt die fristgerechte Einreichung. Wird die Arbeit auf dem Postweg eingereicht, ist das Datum des Poststempels entscheidend…
mehrEs werden je drei Themen aus dem Kernbereich und der Vertiefungsrichtung mit den Prüfenden vereinbart (also je drei Themen pro Prüfungsblock à 60 Minuten).
Studierende reichen die Themen für die Abschlussprüfungen nach der Abgabe der Masterarbeit bei den Prüfenden ein.Je nach Vertiefungsrichtung gelten unterschiedliche Anforderungen an die Ausführlichkeit der Themenbeschreibung. Ihre Vertiefungsrichtungsverantwortlichen und/oder ihre Prüfenden geben Ihnen dazu gerne Auskunft. Mit Ausnahme der Vertiefungsrichtung Erwachsenenbildung werden keine Thesen formuliert.
Die Abgabe der Literaturlisten erfolgt in Rücksprache mit den betreffenden Betreuungspersonen. Das Ziel besteht darin, eine möglichst adäquate Auswahl an Literatur zu treffen, welche die Thematik treffend widerspiegelt. Sie muss dazu befähigen, Rückgriffe auf die Literatur vorzunehmen und die aufgeworfenen Fragen entsprechend beantworten zu können.
Literaturvorschläge umfassen Zeitschriftenartikel, Sammelbände, Aufsatzsammlungen und andere Publikationen. Eine minimale Seitenanzahl existiert nicht.
Vorgehen: Sie schicken den beiden Prüfenden je drei Themen. Diese äussern sich anschliessend dazu. Falls sie mit den Themen einverstanden sind, werden Sie Literatur zu den sechs Themen zusammenstellen. Die beiden Prüfenden äussern sich wieder dazu und genehmigen schliesslich…
Die mündliche Masterprüfung erfolgt in zwei Prüfungsphasen à ja 60 Minuten. Sie besteht pro Block (Kernbereich, Vertiefungsrichtung) aus thematischen Examen von 3 mal 20 Minuten.