Informationen für Dozierende am IBW
Stand HS 2024
Aktuelles im FS 2025
Herzlich willkommen im Frühjahrsemester 2025. Hier finden Sie aktuelle Informationen:
Anlässe
- Diplomfeier: 03.09.2025, 17:30 Uhr, in der Aula des Kollegienhauses der Universität Basel, Petersplatz 1, Basel (anschliessender Apéro im Foyer des Kollegienhauses)
Termine
- Masterkolloquium FS 2025: 11.04.2025, 09.15-16.45 Uhr, s. Vorlesungsverzeichnis
- Abgabe Gutachten Masterarbeit: bis 30.04.2025
- «Save the Date» 10 Jahre IBW-Jubiläumsfeier, 09.05.2025, Campus Muttenz
- Bewertungsfrist Lehrveranstaltungen: 31.07.2025
Die aktuellen Veranstaltungen finden sich jeweils auf der IBW-Webseite unter «Aktuelles»
News
Das Projekt IMPULS vergibt bis zu CHF 1000.- an Dozierende, die neue, innovative Lehr-
/Lern-formate entwickeln und die Service Learning Methode mit Nachhaltigkeitsbezug in ihren Lehrver- anstaltungen integrieren wollen. Weitere Informationen zum Projekt und zur Bewerbungsphase finden Sie hier.
Wiki für Dozierende
Bitte beachten Sie, dass die Bewertungen nur noch in den Online-Services erfasst und abgeschlossen werden. Die Kontrolllisten müssen nicht mehr der Universität Basel geschickt werden.
Wenn die Anwesenheitspflicht Teil des Leistungsnachweises ist, muss dies den Studierenden im Vo- raus kommuniziert werden und welche Leistungen kompensatorisch zu erbringen wären oder im VV unter ‘Hinweis zur Leistungsüberprüfung’ publiziert werden.
Die Universität Basel möchte die «digital literacies» aller Universitätsange- hörigen stärken. Einerseits sollen Studierende offen zugängliche Lernressourcen nutzen und ein Be- wusstsein für Datenschutz, Datensicherheit und Urheber*innen-Recht entwickeln. Andererseits sollen Dozierende (wo möglich und sinnvoll) digitale Lehr-/Lernressourcen einsetzen und Studierende für Da- tensicherheits- und Urheber*innen-Rechtsfragen sensibilisieren. Zu diesem Zweck gibt es diverse Fort- bildungsangebote für Dozierende, speziell auch zu Blended Learning Szenarien mit ADAM und die Nut- zung der Zusatzfunktionen von ADAM als Learning Management System (ADAM-LMS). Die laufenden Kursangebote finden Sie hier. Zudem finden Sie hier eine Übersicht aller digitalen EduTools der Univer- sität Basel.
KI in der Hochschullehre: KI-basierte Tools bieten sowohl Chancen als auch Herausforderungen für die Hochschullehre. Dozierende haben die Möglichkeit, in einem Selbstlernkurs (LINK) sich systematisch über Künstliche Intelligenz in der Hochschullehre mit einem besonderen Blick auf ChatGPT zu informieren.
Zudem hat die Universität Basel im Intranet eine Infoseite für Dozierende zum Umgang mit KIbasierten Tools in der Hochschullehre sowie bei schriftlichen Arbeiten eingerichtet. Zugang erhalten Sie über das Netzwerk der Uni Basel (von extern via VPN einloggen) und mit Ihrem Unibas-Login. Falls Sie
Fragen zum Umgang des IBW mit KI bei schriftlichen Arbeiten haben, wenden sie sich bitte an: bildungswissenschaften@clutterunibas.ch.
Lehrveranstaltungsevaluation (LVE): Zur Qualitätssicherung werden im HS 2024 rund ein Drittel aller Lehrveranstaltungen am IBW evaluiert. Weitere Informationen dazu erhalten Sie zu gegebener Zeit vom Evaluationsteam des IBW. Ab HS 2023 werden wöchentliche Lehrveranstaltungen jeweils in der drittletzten Sitzung, zweiwöchentliche Veranstaltungen in der zweitletzten Sitzung evaluiert. Dozierende sind
zudem gebeten, folgende zwei Punkte bei der LVE zu beachten:
1. Feedbackgespräche:
Das Vizerektorat Lehre bittet die Dozierenden ausdrücklich darum, die Resultate der Lehrevaluation den Studierenden in der vorletzten oder letzten Unterrichtslektion zu präsentieren und mit ihnen zu besprechen. Nur auf diese Weise wird die Feedbackschleife zwischen Studierenden und Dozierenden geschlossen und der Qualitätssicherungsprozess gewährleistet. Dozierende des IBW sollten deshalb mit der Koordinationsperson für die Lehrveranstaltungsevaluation den Evaluationszeitpunkt so festlegen, dass dieser vor der letzten Sitzung stattfindet. Kontakt: thomas.oeschger@clutterunibas.ch
2. Items erläutern:
Rückmeldungen von Dozierenden zufolge sind die Items 3.5, 4.6 und 4.8 im Fragenbogen für Studierende nicht ganz verständlich. Bitte erläutern Sie diese Items Ihren Studierenden bei Bedarf.
Die Unterrichts- kommission hat folgende Praxis zur Bewertung bei Fernbleiben einer Prüfung in Vorlesungen und Vor- lesungen mit Übung beschlossen:
Unentschuldigtes Fernbleiben: Dozierende bewerten mit «fail». Bei Fernbleiben der ersten Prüfung werden Studierende automatisch zur Wiederholungsprüfung eingeladen.
Entschuldigtes Fernbleiben bei der ersten Prüfung: Dozierende geben bei der Bewertung «später» ein. Studierende treten den ersten Versuch zum Termin der Wiederholungsprüfung an. Bei Nichtbe- stehen des ersten Versuchs (zum Termin der Wiederholungsprüfung) vereinbaren Dozierende einen separaten Termin für die Nachholprüfung (zweiter Versuch der Studierenden).
Entschuldigtes Fernbleiben bei der Wiederholungsprüfung: Dozierende geben «später» ein. Studie- rende treten für ihren zweiten Versuch zu einem späteren, bilateral vereinbarten Termin an.
Bewertungskriterien und -raster für Seminar- und Masterarbeiten: Dozierende und Studierende finden die Bewertungskriterien für Seminar- und Masterarbeiten auf der Dokumentenablage auf der Webseite: MA Ed.Sc. und MA FD. Dozierende können auf Wunsch diese Kriterien in Form eines Be- wertungsrasters inkl. Platz für Kommentare beim IBW via bildungswissenschaften@unibas.ch bezie- hen.
Die Studienordnungen (StO.) für den Masterstudiengang Educational Sciences und den Masterstudiengang Fachdidaktik regeln die Art der Leistungsnachweise für die verschiedenen Lehrveranstaltungsformen. Hier die Kurzfassung:
Vorlesung, Vorlesung mit Übung (StO. §11):
Mündliche Prüfung (inkl. Beisitz, 15-30 Min) oder schriftliche Klausur
Leistungsnachweis darf im Fall eines «Fail» einmal wiederholt werden
Seminar, Übung, Kolloquium, Exkursion, Tutorat, Forschungsseminar, Praktikum (StO. §12):
Referate, Essays (o.ä.) oder Übungsaufgaben
Leistungsnachweis darf im Fall eines «Fail» nicht wiederholt werden
Die Noten der Seminararbeiten müssen erst in den Online-Services erfasst werden, bevor Sie die Gut- achten an die Studierenden senden.
Im ADAM-Ordner Ihrer Lehrveranstaltung haben Sie die Mög- lichkeit, auf einfache Weise schriftliche Leistungsnachweise auf Plagiate mittels turnitin zu prüfen. Eine Anleitung finden Sie hier. Gelangen Sie bei Fragen an plagiarismus-ub@unibas.ch.
Das Vizerektorat hat im Frühjahr 2023 folgende universitäts- weite Regelung zum Umgang mit Studierenden, welche aufgrund von Krankheit prüfungsunfähig sind, erlassen: «Ein Antrag bei der Unterrichtskommission auf Prüfungsunfähigkeit infolge Krankheit ist nur möglich, bevor die Note mitgeteilt wird.» Der Rechtsdienst hat eine Formulierung vorbereitet, welche von allen Fakultäten als Standard übernommen werden kann.
Bitte weisen Sie Ihre Studierenden bei Bedarf darauf hin, dass die Universitätsbibliothek kostenlose individuelle Rechercheberatungen anbietet. Kontakt: Susanne Schaub, Fachreferentin für Pädagogik, susanne.schaub@unibas.ch, Webseite der Universitätsbiblio- thek Basel.
Bitte motivieren Sie Studierende dazu, Seminararbeiten vor Be- ginn der Masterarbeit zu verfassen und die Chance zum Verfassen einer Seminararbeit ggf. bereits in Ihrer Lehrveranstaltung zu nutzen.
Bitte senden Sie Ihr Gutachten für Masterarbeiten, welche Ende August 2024 eingereicht wurden, bis spätestens Ende Oktober 2024 an: bildungswissenschaften@unibas.ch.
Falls sich die Noten der beiden Gutachtenden um mehr als eine Note unterscheiden, muss ein Drittgutachten eingeholt werden.
Die Gutachten zur Masterarbeit werden nicht an die Studierenden, sondern direkt an das IBW-Sekretariat bildungswissenschaften@unibas.ch gesandt. Nach der Masterprüfung werden den Studierenden die Prüfungsnoten und die Noten für die Masterarbeit mitgeteilt, sowie die Gutachten übergeben.
Gemäss Rechtsdienst der Universität Basel müssen Masterarbeitsgutachten mit einer Unterschrift versehen sein.
Ohne Rückmeldung zur Masterarbeit binnen dreier Wochen nach Abgabefrist gilt die Masterarbeit als angenommen (d.h. Note mind. 4.0). Bitte deshalb die Arbeit nach Abgabe direkt auf Qualität und Plagiate prüfen.
Dozierende, welche zugesagt haben eine Prüfung abzunehmen, sollen vorsorglich im entsprechenden Semester die KW 4/5 bzw. KW23/24 eintragen. Es müssen nicht die gesamten 2 Wochen freigehalten werden, wir bitten Sie jedoch, eine gewisse Flexibilität in diesen beiden Wochen einzuplanen.
Es existiert ein Merkblatt für Masterarbeitsbetreuende am IBW, worin die Aufgaben und Termine festgehalten sind. Es kann bei Bedarf via bildungswissenschaften@unibas.ch angefragt werden.
Kontaktpersonen für Dozierende am IBW
Educational Sciences
Esther Stalder
esther.stalder@unibas.ch
+41 61 207 53 00
Fachdidaktik
Dominik Meier
do.meier@unibas.ch
+41 61 207 53 10
Doktorat
Tomas Kaqinari
tomas.kaqinari@unibas.ch
+41 61 207 53 12