Stand HS 2025

Herzlich willkommen im Herbstsemester 2025. Hier finden Sie aktuelle Informationen:

Anlässe

  • 03.09.2025, 17:30 Uhr, Diplomfeier in der Aula des Kollegienhauses der Universität Basel, Petersplatz 1, Basel (anschliessender Apéro im Foyer des Kollegienhauses)
  • 10.10.2025Masterkolloquium HS 2025:, 09.15-16.45 Uhr, s. Vorlesungsverzeichnis mit anschliessendem Semestertreffen der Studiengänge am IBW
  • Gastvorträge?
  • Konferenzen?
  • Doktoratskolloquium?

Wichtige Termine

Veranstaltungshinweise und News aus dem Institut finden sich jeweils auf der IBW-Webseite unter «Aktuelles»

Auf dieser Seite finden Sie ab dem Herbstsemester 2025 alle Informationen rund um die Lehre am IBW.
Sie ersetzt den bisherigen Dozierenden-Newsletter. Die Inhalte werden jeweils zu Semesterbeginn aktualisiert und sind in Form eines Wikis nach thematischen Schlagwörtern gegliedert.

Bitte speichern Sie den Zugangslink, zum Beispiel als Lesezeichen in Ihrem Browser.
Änderungen und Neuigkeiten in einzelnen Bereichen werden direkt im Wiki unter der jeweiligen Kategorie vermerkt.

Wir freuen uns über Rückmeldungen und Ergänzungsvorschläge an: bildungswissenschaften@unibas.ch

Bitte beachten Sie, dass die Bewertungen nur noch in den Online-Services erfasst und abgeschlossen werden. Die Kontrolllisten müssen nicht mehr der Universität Basel geschickt werden. Wenn die Anwesenheitspflicht Teil des Leistungsnachweises ist, muss dies den Studierenden im Voraus kommuniziert werden und welche Leistungen kompensatorisch zu erbringen wären oder im VV unter ‘Hinweis zur Leistungsüberprüfung’ publiziert werden.

Die Universität Basel möchte die «digital literacies» aller Universitätsangehörigen stärken. Einerseits sollen Studierende offen zugängliche Lernressourcen nutzen und ein Bewusstsein für Datenschutz, Datensicherheit und Urheber*innen-Recht entwickeln. Andererseits sollen Dozierende (wo möglich und sinnvoll) digitale Lehr-/Lernressourcen einsetzen und Studierende für Datensicherheits- und Urheber*innen-Rechtsfragen sensibilisieren. Zu diesem Zweck gibt es diverse Fortbildungsangebote für Dozierende, speziell auch zu Blended Learning Szenarien mit ADAM und die Nutzung der Zusatzfunktionen von ADAM als Learning Management System (ADAM-LMS).

Die laufenden Kursangebote finden Sie hier.

Zudem finden Sie hier eine Übersicht aller digitalen EduTools der Universität Basel.

KI-basierte Tools bieten sowohl Chancen als auch Herausforderungen für die Hochschullehre. Dozierenden empfehlen wir daher sehr, sich das Webinar «ChatGPT und KI in der Hochschullehre» von PD Dr. Ulrike Hanke zu diesem Thema anzuschauen. Das Webinar steht kostenfrei auf ADAM zur Verfügung.

Zudem hat die Universität Basel im Intranet eine Infoseite für Dozierende zum Umgang mit KI-basierten Tools in der Hochschullehre sowie bei schriftlichen Arbeiten eingerichtet. Zugang erhalten Sie über das Netzwerk der Uni Basel (von extern via VPN einloggen) und mit Ihrem Unibas-Login. Falls Sie Fragen zum Umgang des IBW mit KI bei schriftlichen Arbeiten haben, wenden sie sich bitte an bildungswissenschaften@unibas.ch.

Zur Qualitätssicherung werden jedes Semester rund ein Drittel aller Lehrveranstaltungen am IBW evaluiert. Weitere Informationen dazu erhalten Sie zu gegebener Zeit vom Evaluationsteam des IBW. Ab HS 2023 werden wöchentliche Lehrveranstaltungen jeweils in der drittletzten Sitzung, zweiwöchentliche Veranstaltungen in der zweitletzten Sitzung evaluiert.

Dozierende sind gebeten, folgende zwei Punkte bei der LVE zu beachten:

Feedbackgespräche: Das Vizerektorat Lehre bittet die Dozierenden ausdrücklich darum, die Resultate der Lehrevaluation den Studierenden in der vorletzten oder letzten Unterrichtslektion zu präsentieren und mit ihnen zu besprechen. Nur auf diese Weise wird die Feedbackschlaufe zwischen Studierenden und Dozierenden geschlossen und der Qualitätssicherungsprozess gewährleistet. Dozierende des IBW sollten deshalb mit der Koordinatorin der Lehrveranstaltungsevaluation den Evaluationzeitpunkt so festlegen, dass dieser vor der letzten Sitzung stattfindet. Kontakte: ina.kordts@unibas.ch (MAFD), thomas.oeschger@unibas.ch (MAEdSc).

Items erläutern: Rückmeldungen von Dozierenden zufolge sind die Items 3.5, 4.6 und 4.8 im Fragenbogen für Studierende nicht ganz verständlich. Bitte erläutern Sie diese Items Ihren Studierenden bei Bedarf.

Das Wissensportal Bildungsgeschichte Schweiz ermöglicht Forschenden, Studierenden, Lehrenden und einer interessiertenÖffentlichkeit eine disziplinär strukturierte sowie mehrsprachige Recherche zu Quellen und Daten der historischen Bildungsforschung für die Schweiz. Die unterschiedlichen digitalen Infrastrukturen sind über eine Suchmaske auffindbar. Die Dozierenden des IBW sind gebeten, diese Ressource – wo didaktisch und inhaltlich sinnvoll – in die Lehre miteinzubeziehen sowie ihre Studierenden auf dieses Portal aufmerksam zu machen.

Das Portal ist über folgenden Link aufrufbar: https://www.bildungsgeschichte.ch

Liebe Dozierende
Diversität prägt den Hochschulalltag – auch am IBW. Die Website differenzsensible-lehre.ch bietet eine gute Übersicht dazu, wie Lehre differenzsensibel gestaltet und mit Vielfalt konstruktiv umgegangen werden kann.
Wir laden Sie herzlich ein, sich mit den Impulsen auf der Seite vertraut zu machen.

Die Unterrichtskommission hat folgende Praxis zur Bewertung bei Fernbleiben einer Prüfung in Vorlesungen und Vorlesungen mit Übung beschlossen:

Unentschuldigtes Fernbleiben: Dozierende bewerten mit «fail». Bei Fernbleiben der ersten Prüfung werden Studierende automatisch zur Wiederholungsprüfung eingeladen. Den Termin setzen die Dozierenden.

Unentschuldigtes Fernbleiben bei der Wiederholungsprüfung: Dozierende bewerten mit «fail».

Entschuldigtes Fernbleiben bei der ersten Prüfung: Dozierende geben bei der Bewertung «später» ein. Studierende treten den ersten Versuch zum Termin der Wiederholungsprüfung an. Bei Nichtbestehen des ersten Versuchs (zum Termin der Wiederholungsprüfung) vereinbaren Dozierende einen separaten Termin für die Nachholprüfung (zweiter Versuch der Studierenden).

Entschuldigtes Fernbleiben bei der Wiederholungsprüfung: Dozierende geben «später» ein. Studierende treten für ihren zweiten Versuch zu einem späteren, bilateral vereinbarten Termin an.

 

Die Studienordnungen (StO.) für den Masterstudiengang Educational Sciences und den Masterstudiengang Fachdidaktik regeln die Art der Leistungsnachweise für die verschiedenen Lehrveranstaltungsformen.

Hier die Kurzfassung:

- Vorlesung, Vorlesung mit Übung (StO. §11): Mündliche Prüfung (inkl. Beisitz, 15-30 Min) oder schriftliche Klausur. Leistungsnachweis darf im Fall eines «fail» einmal wiederholt werden

- Seminar, Übung, Kolloquium, Exkursion, Tutorat, Forschungsseminar, Praktikum (StO. §12): Referate, Essays (o.ä.) oder Übungsaufgaben. Leistungsnachweis darf im Fall eines «fail» nicht wiederholt werden

 

Das Vizerektorat hat im Frühjahr 2023 folgende universitätsweite Regelung zum Umgang mit Studierenden, welche aufgrund von Krankheit prüfungsunfähig sind, erlassen: «Ein Antrag [bei der Unterrichtskommission] auf Prüfungsunfähigkeit infolge Krankheitist ist nur möglich, bevor die Note mitgeteilt wird.» Der Rechtsdienst hat eine Formulierung vorbereitet, welche von allen Fakultäten als Standard übernommen werden kann. Hintergrund war ein Härtefallantrag an der Psych. Fakultät. Zudem gibt es zu diesem Thema ein entsprechendes Urteil des Appellationsgerichts.

Hier finden Dozierende und Studierende Bewertungskriterien für Seminar-und Masterarbeiten. Dozierende können auf Wunsch diese Kriterien in Form eines Bewertungsrasters inkl. Platz für Kommentare beim IBW via bildungswissenschaften@unibas.ch beziehen.

Die Bewertung muss erst in den Online-Services erfasst werden, bevor Sie die Gutachten an die Studierenden senden.

Im ADAM-Ordner Ihrer Lehrveranstaltung haben Sie die Möglichkeit, auf einfache Weise schriftliche Leistungsnachweiseauf Plagiate mittels turnitin zu prüfen. Eine Anleitung finden Sie hier. Gelangen Sie bei Fragen an plagiarismus-ub@unibas.ch.

Bitte weisen Sie Ihre Studierenden bei Bedarf darauf hin, dass die Universitätsbibliothek kostenlose individuelle Rechercheberatungen anbietet. Kontakt: Susanne Schaub, Fachreferentin für Pädagogik, susanne.schaub@unibas.ch, Webseite der Universitätsbibliothek Basel.

Bitte motivieren Sie Studierende dazu, Seminararbeiten vor Beginn der Masterarbeit zu verfassen und die Chance zum Verfassen einer Seminararbeit ggf. bereits in Ihrer Lehrveranstaltung zu nutzen.

Bitte senden Sie Ihr Gutachten für Masterarbeiten, welche Ende Februar eingereicht wurden, bis spätestens Ende April und solche, welche Ende August eingereicht wurden bis spätestens Ende Oktober an bildungswissenschaften@unibas.ch.

Auf der Webseite des IBW stehen für beide Masterstudiengänge jeweils Anmeldeformulare für die Masterarbeit zur Verfügung.

Gemäss Rechtsdienst der Universität Basel müssen Masterarbeitsgutachten mit einer Unterschrift versehen sein. Zudem soll das Gutachten ausweisen, ob es sich um das Erst- oder Zweitgutachten handelt und mit dem Namen sowie der Matrikelnummer des/der Studierenden versehen sein. 

Ohne Rückmeldung zur Masterarbeit binnen drei Wochen nach Abgabefrist gilt die Masterarbeit als angenommen (d.h. Note mind. 4.0). Bitte deshalb die Arbeit gleich nach deren Abgabe durch die Studierenden direkt auf Qualität, unreferenzierten KI-Einsatz und Plagiate prüfen.

Die Gutachten zur Masterarbeit werden nicht an die Studierenden, sondern direkt an das IBW-Sekretariat bildungswissenschaften@unibas.ch gesandt. Die Noten für die Masterarbeit werden den Studierenden erst nach der Masterprüfung mitgeteilt und zusammen mit den Prüfungsnoten durch das IBW-Sekretariat erfasst. Die Gutachten werden mit den Zeugnissen verschickt.

Gemäss Rechtsdienst der Universität Basel müssen Masterarbeitsgutachten mit einer Unterschrift versehen sein.

Hier (MAEdSc) bzw. hier (MAFD) finden Masterarbeitsbetreuende am IBW jeweils für beide Masterstudiengänge Merkblätter, worin alle Aufgaben und Termine festgehalten sind.

Falls sich die Noten der beiden Gutachtenden um mehr als eine Note unterscheiden, muss ein Drittgutachten eingeholt werden.

Hier wird die neue Struktur des Masterkolloquiums abgebildet. In Arbeit

Auf der Webseite des IBW stehen für beide Masterstudiengänge jeweils Anmeldeformulare für die Masterprüfungen zur Verfügung.

Dozierende, welche zugesagt haben eine Prüfung abzunehmen, sollen vorsorglich im entsprechenden Semester die KW 4/5 bzw. KW23/24 vormerken. Es müssen nicht die gesamten zwei Wochen freigehalten werden, wir bitten Sie jedoch, eine gewisse Flexibilität in diesen beiden Wochen einzuplanen.

Educational Sciences
Esther Stalder
esther.stalder@unibas.ch
+41 61 207 53 00

Fachdidaktik
Dominik Meier
do.meier@unibas.ch
+41 61 207 53 10
 

Doktorat
Tomas Kaqinari
tomas.kaqinari@unibas.ch
+41 61 207 53 12
 

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