Schriftliche Ausarbeitungen dienen der Vertiefung fachdidaktischer Themen und der Einübung des wissenschaftlichen Schreibens. Sie stellen für Studierende eine empfehlenswerte Vorbereitung auf die Masterarbeit dar.
In einigen Vertiefungsrichtungen sind schriftliche Ausarbeitungen als verpflichtender Bestandteil einer Lehrveranstaltung vorgesehen. Darüber hinaus können sie über Studienverträge (Learning Contracts) individuell in den Modulen «Nach Wahl» oder «Spezialisierung» vereinbart werden.
Rahmenbedingungen:
- Umfang: je nach Aufwand 2–5 KP
- Bewertung: mit Note oder pass/fail
- Art der studentischen Leistung im Studienvertrag: Andere
- Ziel: Förderung wissenschaftlichen Arbeitens in der jeweiligen Fachdidaktik
Bitte beachten Sie, dass der Begriff «schriftliche Ausarbeitung» im Studienalltag häufig synonym mit «schriftlicher Arbeit» (so in der Studienordnung bezeichnet) oder «Seminararbeit» verwendet wird.
Inhaltlich gelten für alle Formen die gleichen wissenschaftlichen Anforderungen (z. B. korrekte Zitation, klare Forschungsfrage, theoretische Fundierung).
Formal ist jedoch zu unterscheiden:
- Die schriftliche Arbeit gemäss Studienordnung umfasst 5 KP und wird mit Note bewertet.
- Die schriftliche Ausarbeitung kann 2–5 KP umfassen und wird nach Vereinbarung mit Note oder pass/fail bewertet.
Achten Sie daher bei der Erstellung von Studienverträgen darauf, dass als Art der Leistung „Andere“ ausgewählt wird, um eine Verwechslung mit der in der Studienordnung definierten schriftlichen Arbeit zu vermeiden.