Im Falle des Nichtbestehens, der Nichteinreichung von Leistungsnachweisen zum vereinbarten Termin oder des Abbruchs einer Lehrveranstaltung in den Lehrveranstaltungsformen Seminar, Übung, Exkursion, Kolloquium, Tutorat, schriftliche Arbeiten, Forschungsseminar oder Praktikum mit Übung gilt Folgendes:
Leistungsnachweis ist ungenügend
Wird der Leistungsnachweis fristgerecht erbracht, jedoch als ungenügend bewertet, erhalten die Studierenden von den Dozierenden ein Feedback zur Leistungsbewertung sowie eine Begründung der ungenügenden Bewertung. In der Regel wird den Studierenden die Möglichkeit eingeräumt, die ungenügende Leistung innerhalb einer vereinbarten Frist zu überarbeiten oder zu kompensieren. Ist der überarbeitete Leistungsnachweis zum vereinbarten Zeitpunkt weiterhin ungenügend, wird das Seminar mit «fail» bewertet und kann nicht erneut belegt werden. Die Dozierenden erfassen im Leistungserfassungstool zum regulären Termin die Bewertung «später» und tragen zum vereinbarten Zweittermin für den überarbeiteten Leistungsnachweis die Bewertung «pass» oder «fail» ein.
Fernbleiben von der Lehrveranstaltung, Abbruch oder Verzicht auf den Leistungsnachweis
Haben Studierende eine Lehrveranstaltung belegt, erscheinen jedoch nicht zu den Sitzungsterminen, brechen ihre Teilnahme während des Semesters ab oder verzichten auf die Erbringung des Leistungsnachweises, wird als Bewertung «nicht erschienen» erfasst. In diesem Fall wird die Lehrveranstaltung nicht mit «fail» bewertet und kann in einem späteren Semester, sofern sie zyklisch angeboten wird, erneut belegt werden.
Unentschuldigtes Nichteinhalten des Termins der Leistungserbringung
Wird der Termin der Leistungserbringung unentschuldigt nicht eingehalten, entscheiden die Dozierenden, ob den Studierenden ein zweiter Termin für die Leistungserbringung gewährt wird. Wird der Leistungsnachweis auch zum zweiten Termin der Leistungserbringung nicht eingereicht, ist die Bewertung «nicht erschienen» zu erfassen. Wird der Leistungsnachweis zum zweiten Termin eingereicht, jedoch als ungenügend bewertet, wird die Lehrveranstaltung mit «fail» bewertet und kann nicht erneut belegt werden. Eine Frist zur Verbesserung oder Kompensation des ungenügenden Leistungsnachweises besteht in diesem Fall nicht.
Entschuldigtes Nichteinhalten des Termins für die Erbringung eines Leistungsnachweises
Im Falle eines entschuldigten Nichteinhaltens des Termins für die Erbringung eines Leistungsnachweises ist ein Antrag auf Anerkennung triftiger Gründe schriftlich einzureichen. Dieser muss spätestens zwei Wochen vor dem Abgabetermin bei der Unterrichtskommission vorliegen. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest beizufügen (StO § 25). Ein Antrag auf Nichteinhalten des Abgabetermins kann nur gestellt werden, solange noch keine Bewertung mitgeteilt wurde. Die Dozierenden erfassen im Leistungserfassungstool zum regulären Termin die Bewertung «später» und tragen zum vereinbarten Zweittermin für den Leistungsnachweis die Bewertung «pass» oder «fail» ein.
Bei Fragen oder in entsprechenden Fällen wenden Sie sich bitte an bildungswissenschaften@unibas.ch.