Bewertung bei Nichtbestehen und Fernbleiben: Vorlesung und Vorlesung mit Übung

Die Unterrichtskommission hat folgende Praxis zur Bewertung bei Fernbleiben einer Prüfung in Vorlesungen und Vorlesungen mit Übung beschlossen:

ERSTE PRÜFUNG:

Nicht bestanden: 
Dozierende bewerten mit «fail». Die Studierenden werden von den Dozierenden zu einer Wiederholungsprüfung eingeladen. Den Termin setzen die Dozierenden.

Unentschuldigtes Fernbleiben:
Dozierende bewerten mit «fail». Bei Fernbleiben der ersten Prüfung werden Studierende zur Wiederholungsprüfung eingeladen. Den Termin setzen die Dozierenden.

Entschuldigtes Fernbleiben*:
Dozierende geben bei der Bewertung «später» ein. Studierende treten den ersten Versuch zum Termin der Wiederholungsprüfung an. Bei Nichtbestehen des ersten Versuchs (zum Termin der Wiederholungsprüfung) vereinbaren Dozierende einen separaten Termin für die Nachholprüfung (zweiter Versuch der Studierenden).

WIEDERHOLUNGSPRÜFUNG:

Nicht bestanden:
Dozierende bewerten mit «fail». Eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht möglich.

Unentschuldigtes Fernbleiben:
Dozierende bewerten mit «fail». Eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht möglich.

Entschuldigtes Fernbleiben*:
Dozierende geben «später» ein. Studierende treten für ihren zweiten Versuch zu einem späteren, bilateral vereinbarten Termin an.

* Im Falle eines entschuldigten Fernbleibens ist ein Antrag auf Anerkennung triftiger Gründe schriftlich einzureichen. Er muss spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungs- oder Abgabetermin bei der UK vorliegen. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest beizufügen. (StO §25). Der Rechtsdienst der Universität Basel hat eine Formulierung vorbereitet, welche von allen Fakultäten als Standard übernommen werden kann. Ein Antrag bei der UK auf Prüfungsunfähigkeit ist nur möglich, bevor die Note mitgeteilt wurde. Sind Sie mit einer solchen Konstellation konfrontiert, melden Sie sich bei bildungswissenschaften@unibas.ch 

 

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