/ IBW

Wen kann ich als Betreuungsperson für meine Masterarbeit anfragen?

Die Masterarbeit begutachten der/die Referent*in und der/die Korreferent*in. 

Eines der beiden Gutachten muss von einem/einer Professor*in stammen, der/die in der gewählten Vertiefungsrichtung doziert und zugleich Mitglied der Institutsversammlung des IBW (Gruppierung I oder II) ist. Das zweite Gutachten stammt in der Regel von einem mindestens promovierten Mitglied des Instituts für Bildungswissenschaften, welches entweder der Institutsversammlung des IBW (Gruppierung I oder II) angehört oder Lehrbeauftragte*r im MAEdSc ist und der Universität Basel oder der PH FHNW angehört. Über Ausnahmen entscheidet auf Antrag die Unterrichtskommission. 

Das “Merkblatt zu Masterarbeit, -prüfung und -abschluss Masterstudiengang Educational Sciences (MAEdSc)” gibt Auskunft über Ablauf, Termine und einzureichende Formulare für die Anmeldung zur Masterarbeit und zur Masterprüfung im Frühjahrsemester oder im Herbstsemester. Sie findet es unter Dokumente auf der Webseite.

Die Liste der Mitglieder der Gruppierung I und II der Institutsversammlung finden sie hier.

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