Wie viele KP kann ich im berufsbegleitenden Studium («Teilzeitstudium») pro Semester erwerben?
30 KP pro Semester entsprechen einem Vollzeitstudium (100%), wobei 1 KP 30 Arbeitsstunden bedeuten. Die KP-Angaben beinhalten sowohl Präsenz in der Veranstaltung, Vor- und Nachbereitung sowie den Leistungsnachweis. Falls Sie berufsbegleitend studieren («Teilzeitstudium»), können Sie das Studienpensum bzw. die Anzahl KP pro Semester entsprechend Ihres Berufspensums reduzieren, wobei sich die Studiendauer zur Erlangung der 120 KP entsprechend verlängert. Eine gesicherte Angabe darüber, wieviel man neben dem Studium beruflich tätig sein kann, ist nicht jedoch möglich, weil die Persönlichkeit und das Engagement der/des Studierenden eine wichtige Rolle spielen. Die genaue Aufteilung ist Ihnen daher frei gestellt. Empfehlungen zur Organisation des Studiums finden Sie in der Wegleitung.