/ IBW
Die Masterarbeit begutachten der/die Referent*in und der/die Korreferent*in. Eines der beiden Gutachten muss von einem/einer Dozierenden der gewählten Vertiefungsrichtung stammen, der/die zugleich InhaberIn einer Professur (Gruppierung I oder II) der Universität Basel oder der PH FHNW ist.
Das zweite Gutachten stammt von einem mindestens promovierten Mitglied des Instituts für Bildungswissenschaften, Gruppierung I oder II. Über Ausnahmen entscheidet auf Antrag die Unterrichtskommission. Die Liste der Mitglieder der Gruppierung I und II der Institutsversammlung finden sie hier.