/ IBW

Wen kann ich als Betreuungsperson für meine Masterarbeit anfragen?

Die Masterarbeit begutachten der/die Referent*in und der/die Korreferent*in. Eines der beiden Gutachten muss von einem/einer Dozierenden der gewählten Vertiefungsrichtung stammen, der/die zugleich InhaberIn einer Professur (Gruppierung I oder II) der Universität Basel oder der PH FHNW ist.

Das zweite Gutachten stammt in der Regel von einem mindestens promovierten Mitglied des Instituts für Bildungswissenschaften (Gruppierung I oder II). Über Ausnahmen entscheidet auf Antrag die Unterrichtskommission.

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