Leistungen und Kreditpunkte aus Veranstaltungen in Masterstudiengängen anderer Hochschulen können angerechnet werden, sofern sie über einen Learning Contract geregelt sind. Die Grundlage hierfür bildet die Studierenden-Ordnung der Universität Basel (§5 Abs.5).
Wichtig: Dies gilt nur für Leistungen auf Ebene von Masterstudien - KPs aus Weiterbildungsprogrammen (z. B. CAS) können nicht angerechnet werden.