/ IBW
Wenn ein Leistungsnachweis nicht akzeptiert wird, begründet die/der Dozierende dies mit dem Hinweis auf unzureichende (inhaltliche, wissenschaftliche) Qualität, Mängeln im Formalen (Länge, Zitierweise, Literaturverzeichnis).
Nicht bestandene Leistungsnachweise in einer Vorlesung oder Vorlesung mit Übung können einmal wiederholt werden. Die Bedingungen und die Kriterien der Beurteilung ändern sich bei einer Wiederholung nicht.
Nicht bestandene Leistungsnachweise in einem Seminar, einer Übung, einem Kolloquium, einer Exkursion oder einem Tutorat können nicht wiederholt werden.
Vergleiche dazu § 11 und §12 der Studienordnung des Masterstudiengangs Educational Sciences.