/ IBW
Es werden je drei Themen aus dem Kernbereich und der Vertiefungsrichtung mit den Prüfenden vereinbart (also je drei Themen pro Prüfungsblock à 60 Minuten).
Altrechtlich Studierende reichen die Themen zwingend zusammen mit der Abgabe der Masterarbeit ein.
Neurechtlich Studierende (ab HS 2015) reichen die Themen für die Abschlussprüfungen erst nach der Abgabe der Masterarbeit ein.