Der/die Studierende reicht ein digitales Exemplar sowie bei Bedarf der Referierenden ein ausgedrucktes Exemplar der Masterarbeit bei dem/der Referent*in und dem/der Korreferent*in ein. (s. Wegleitung 6.3.3). Es gibt keine Vorgaben bzgl. der Bindung bei ausgedruckten Exemplaren. Allenfalls bietet sich eine Rücksprache mit den Referierenden an.