Leistungsnachweise sind abhängig von Lehrveranstaltungsform

Die Studienordnungen (StO.) für den Masterstudiengang Educational Sciences und den Masterstudiengang Fachdidaktik regeln die Art der Leistungsnachweise für die verschiedenen Lehrveranstaltungsformen.

Hier die Kurzfassung (StO. §§ 11 - 14 in beiden Studienordnungen):

Vorlesung, Vorlesung mit Übung:
Mündliche Prüfung (inkl. Beisitz, 15-30 Min.) oder schriftliche Klausur (45-90 Min.). Ein Leistungsnachweis darf im Fall eines «fail» ein Mal wiederholt werden.

Seminar, Übung, Kolloquium, Exkursion, Tutorat, Forschungsseminar, Praktikum:
Referate, Essays (o. ä.) oder Übungsaufgaben. Ein Leistungsnachweis darf im Fall eines «fail» nicht wiederholt werden.

Studienordnung MAEdSc

Studienordnung MAFD

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