Die Studienordnungen (StO.) für den Masterstudiengang Educational Sciences und den Masterstudiengang Fachdidaktik regeln die Art der Leistungsnachweise für die verschiedenen Lehrveranstaltungsformen.
Hier die Kurzfassung (StO. §§ 11 - 14 in beiden Studienordnungen):
Vorlesung, Vorlesung mit Übung:
Mündliche Prüfung (inkl. Beisitz, 15-30 Min.) oder schriftliche Klausur (45-90 Min.). Ein Leistungsnachweis darf im Fall eines «fail» ein Mal wiederholt werden.
Seminar, Übung, Kolloquium, Exkursion, Tutorat, Forschungsseminar, Praktikum:
Referate, Essays (o. ä.) oder Übungsaufgaben. Ein Leistungsnachweis darf im Fall eines «fail» nicht wiederholt werden.