Anwesenheitspflicht als Teil des Leistungsnachweises

Ist die Anwesenheitspflicht Teil des Leistungsnachweises, muss dies den Studierenden im Voraus mitgeteilt oder im Vorlesungsverzeichnis unter «Hinweis zur Leistungsüberprüfung» publiziert werden – inklusive Angaben zu allfälligen kompensatorischen Leistungen.

Nach oben